Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.04.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83   

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https://dejure.org/1983,1706
BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis - Drittschützende Vorschrift - Nachbarliche Auswirkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1577 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    So wird die Ansicht vertreten, daß bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen nach §§ 7 ff. AbfG die Vorschriften der §§ 26 Abs. 2, 34 Abs. 2 WHG mit ihren strengen Anforderungen an das Lagern oder Ablagern potentiell wassergefährdender Stoffe keine strikte Geltung beanspruchen können, sondern der Gewässerschutz lediglich ein Abwägungsposten im Rahmen der Prüfung ist, ob von dem beabsichtigten Vorhaben Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfG) zu erwarten sind (vgl. etwa Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 2 AbfG Rnr. 16; Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 5. Aufl. 1989, § 26 Rnr. 15 m.w.N.; siehe auch den Beschluß des Senats vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 421.22 AbfG Nr. 14).
  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z. B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30.
  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten;

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

    Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1990 - 7 A 50/85

    Altdeponie; Erweiterung der Sonderabfalldeponie; Sonderabfalldeponie;

    "Zu erwarten" im gesetzlichen Sinne sind Beeinträchtigungen nur, wenn sie "nach allgemeiner Lebenserfahrung und anerkannten fachlichen Regeln wahrscheinlich und ihrer Natur nach annähernd voraussehbar sind" (BVerwG, Beschl. v. 13.5. 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, S. 1011).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09

    Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, 1011 (zu § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97

    Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1983 - 1 C 15.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2123
BVerwG, 07.04.1983 - 1 C 15.82 (https://dejure.org/1983,2123)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1983 - 1 C 15.82 (https://dejure.org/1983,2123)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1983 - 1 C 15.82 (https://dejure.org/1983,2123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte während der Nachtzeit für den Postversand von Zeitungen an Sonntagen und Feiertagen - Auslegung des Begriffs der Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit im Verkehrswesen - Begriff des Verkehrsgewerbes im Sinne des § 105i Absatz 1 GewO ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 374
  • afp 1983, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 C 57.78

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 C 15.82
    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, der Anschlußberufung der Klägerin stattgegeben und die Rechtswidrigkeitsfeststellung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Bescheide für unwirksam erklärt (GewArch 1982, 171).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 1 C 57.78 - (GewArch 1982, 171) befunden, daß die Kommissionierung von Tageszeitungen - also das Zusammenstellen der einzelnen Lieferungen - in einem Zeitungsgroßhandelsbetrieb als notwendige Voraussetzung für die Auslieferung dieser Zeitungen an die Wiederverkäufer zum Bereich des Verkehrswesens im Sinne der vorgenannten Bestimmungen der AZO rechnet.

  • BVerwG, 07.10.1965 - I C 61.63

    Genehmigung zur Beschäftigung von Personal zur Instandsetzung von Automaten

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1983 - 1 C 15.82
    Der Senat hält zwar daran fest, daß in der hier zu beurteilenden Frage die vorerwähnte statistische Systematik keine zwingende Schlußfolgerung gestattet (vgl. BVerwGE 22, 144 [147]), aber immerhin eignet ihr für die Beantwortung der Frage, welche Verkehrsanschauung die Gewerbeordnung aufgegriffen und verfestigt hat, jedenfalls dann eine erhebliche indizielle Bedeutung, wenn - wie hier - statistische Gründe erkennbar nicht dazu zwingen, von dieser Verkehrsanschauung abzuweichen.
  • BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.85

    Gewerberecht - Sonntagsarbeit - Anzeigenblatt - Vertrieb

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15.82 - (GewArch 1983, 225) entschieden hat, schließt die Qualifizierung einer Tätigkeit als Handelsgewerbe im Sinne des § 105 b Abs. 2 GewO die Einordnung als Verkehrsgewerbe im Sinne des § 105 i Abs. 1 GewO aus.

    In seinem oben bereits erwähnten Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15.82 - (GewArch 1983, 225) hat der Senat im Vergleich der Anwendungsbereiche von § 105 c Abs. 1 Nr. 1 GewO einerseits und § 105 e Abs. 1 Satz 1 1. Alternative GewO andererseits befunden, daß § 105 c Abs. 1 Nr. 1 GewO nur solche Arbeiten erfaßt, die der unmittelbaren Abwehr zumindest notstandsähnlicher Gefahren dienen, wogegen § 105 e Abs. 1 Satz 1 GewO die weitergehende Bedürfnisbefriedigung sichern soll, die - wie die hier interessierende Informationsvermittlung durch Anzeigenblätter - jenseits einer aktuellen Schadensverhütung liegt.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15.82 - (GewArch 1983, 225) ausdrücklich betont hat, wird durch diese Regelung entsprechend der bisherigen langjährigen Staatspraxis eine differenzierte Behandlung der Pressearbeit ermöglicht und unter Einengung des behördlichen Ermessens eine verfassungsgerechte Anerkennung der Funktion der Presse in der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung im Lichte des Art. 5 GG gewährleistet.

  • BAG, 04.05.1993 - 1 ABR 57/92

    Sonntagsarbeit von Wartungstechnikern an Flugsimulatoren

    Er ist daher ausgehend vom Wortlaut insbesondere unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhangs der GewO auszulegen (BVerwG Urteil vom 7. April 1983 - 1C 15.82 - GewArch 1983, 225, zu 2.1 der Gründe).

    Der Begriff des Verkehrsgewerbes entspricht insoweit dem Begriff des Verkehrswesens in § 12 Abs. 1 und § 17 Abs. 3 AZO (vgl. dazu und zu den sich hieraus ergebenden Problemen BVerwG Urteil vom 7. April 1983, aaO, zu 1 der Gründe; Denecke/Neumann/Biebl, AZO, 11. Aufl., § 17 Rz 7).

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    Die Qualifizierung einer Tätigkeit als Handelsgewerbe im Sinne des § 105 b Abs. 2 GewO schließt die Einordnung als Verkehrsgewerbe im Sinne des § 105 i Abs. 1 GewO aus (vgl. Urteil vom 7. April 1983 - BVerwG 1 C 15, 82 - Buchholz 451, 20 §§ 105 a-i GewO Nr. 4 = GewArch 1983, 225; Urteil vom 17. Dezember 1985 - BVerwG 1 C 1, 85 - a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1991 - 4 A 2162/90

    Gewerberecht: Verteilung eines Anzeigenblattes an Sonntagen, Veräußerung des

    Ein öffentliches Interesse in diesem Sinne liegt nur vor, wenn es so dringend ist, daß es dem Interesse an der Beseitigung von Notfällen in seinem Gewicht etwa gleichkommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1983 -- 1 C 15.82 --, GewArch 1983, 225 (227); Urteil vom 17. Dezember 1985 -- 1 C 1.85 --, NJW 1986, 2003; Urteil vom 14. November 1989 -- 1 C 29.88 --, NJW 1990, 1059 (1060).
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